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Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 14.06.2017 in Petersberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Die Tat wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Am 11.10.2019 kam es zu einem Angriff auf die Fatih-Moschee in Bremen. Dabei handelt es sich um Beleidigung. Quelle: Fair
In Dannstadt kam es am 21.03.2019 zu einem Angriff auf eine Moschee. Es wurde in die Moschee eingebrochen und es kam dabei zur Sachbeschädigung. Die Tatmotive sind nicht bekannt. Quelle: ADS-DITIB