
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 03.10.2022 in Offenburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf die DITIB Zentralmoschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Die unbekannten Täter:innen hinterließen die Nachricht „Das schlimmste Virus heißt Islam – Heute Taqiyya morgen Scharia“. Quelle: Drucksache 20/5771 https://www.islamiq.de/2022/10/04/
Am 05.10.2022 beschmierte ein 34-jähriger Mann in Berlin-Tempelhof eine Moschee mit Farbe. Der Mann sprühte die Worte „Tod dem Chamenei“ auf Arabisch mit einen ungefähr 0,5 × 2 Meter großen Schriftzug an die Außenfassade der Moschee. Als die Polizei bei der Moschee eintraf, war der Mann noch am Tatort. Seine Personalien wurden aufgenommen. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er entlassen. Der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz ermittelt nun in dem Fall. Moschee mit Parole beschmiert – IslamiQ

Am 14.10.2022 gingen bei der DITIB Zentralmoschee in Köln fünf E-Mails mit diskriminierenden und Beleidigenden Inhalten ein. Am 16.10.2022 folgte ein weiterer digitaler Brief mit ebenfalls islamfeindlichen Inhalten. Die Unbekannten Absender: innen äußern sich darin abwertend gegenüber dem Islam und die Muslime in Deutschland. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022 S. 17
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 21.10.2022 in München zu einem islamfeindlichen Übergriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/6790) kam es am 23.10.2022 in Rotenburg zu einer islamfeindlichen Tat im Zusammenhang mit einer Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Nachstellung § 238 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/6790 (bundestag.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/05771) kam es am 28.10.2022 in Monheim zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich “Rechts” zugeordnet und unter der Kategorie “Sachbeschädigung § 303 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/5771