Im Raum der Stille der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) wurde randaliert. Der Raum wurde überwiegend von muslimischen Student: innen zum Beten genutzt und alles, was auf den Islam hindeutet, wie Bücher, Bilder etc., wurden von unbekannten stark beschädigt. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/07/unbekannte-verwuesten-gebetsraum-einer-hochschule/
In der Nacht am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte setzten das Restaurant der Moschee mit Molotowcocktails in Brand. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannte verüben Brandanschlag auf eine Moschee – IslamiQ
In Dortmund wurde die Sultan Ahmet Moschee (DITIB) Ziel eines rechtsradikalen Angriffs. Am 01.02.2022 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee mit einem 40 x 40 cm großen Hakenkreuz. Am 22. Januar 2022 soll es eine ähnliche Tat gegeben haben, welche jedoch nicht angezeigt worden sein soll. In der Bundestagsdrucksache 20/1939 wurde der Vorfall unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Moschee mit rechtsradikalen Symbolen beschmiert – IslamiQ Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 01.02.2022 in Lauenburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 13.02.2022 in Recklinghausen zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
In Berlin kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) am 28.02.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)