
Foto: Moschee in Moessingen beschmiert © IGMG, bearbeitet by iQ Am Donnerstag den 25.01.24 wurde die IGMG-Moschee in Mössingen (Baden-Württemberg) Ziel eines mutmaßlich rechtsextremen Übergriffs. Zwei Jugendliche beschmierten die Außenfassade der Moschee mit der Parole “Holocaust the Moslems“ und den rechtsextremen Zahlencodes 14/88 und 1161, sowie einem Hakenkreuz. Die 14 steht für „14 Worte“: „Wir müssen die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern. Die 88 steht für „Heil Hitler“. In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich ...

In der Nacht vom 19. auf den 20.01.2024 brachen Unbekannte in die Baustelle einer bosnischen Moschee in Essen ein und verübten einen Brandanschlag. Auf dem Dach der im Bau befindlichen Moschee konnten außerdem drei mal drei Meter große Hakenkreuze entdeckt werden, die im Schnee hinterlassen wurden. Die Polizei nahm vorläufig zwei Verdächtige fest. Gegen diese wird wegen des Verdachts von Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. ...
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 01.12.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 19.07.2021 in Burgdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 02.07.2021 in Chemnitz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 03.03.2021 wurde die Ehl-i Beyt Moschee (IGMG/Islamrat) in Frankfurt Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten die Eingangstür der Moschee mit Hakenkreuzen. Es handelte sich um zwei etwa 30 cm große Hakenkreuze. Die Polizei wurde verständigt. Die Kriminalpolizei ermittelt unter anderem wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Moschee wurde innerhalb von zwei Monaten mehrfach Ziel eines Angriffs. Am 27.01.2021 wurde auf die Ehl-i Beyt Moschee (IGMG/Islamrat) ein Brandanschlag verübt. Und im Februar 2021 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee mit Hakenkreuzen. Quelle