Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 14.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 25.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Sulzbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
Die Yunus Emre Moschee (Türkische Föderation) in Neuss wurde (erneut) Ziel eines Angriffs. Unbekannte hinterließen einen Drohbrief mit der Aufschrift “Wir kommen wieder, wir zerstören eure Moschee und legen euch Türken alle um”. In der Bundestagsdrucksache 20/4618 wurde der Fall unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618 DITIB ADS – Bericht 2022
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es auch am 11.09.2022 in Mölln zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 22.09.2022 in Göttingen zu einem Angriff auf eine DITIB Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Göttingen am 09.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771