Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 22.09.2022 in Göttingen zu einem Angriff auf eine DITIB Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Göttingen am 09.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Foto: Moschee in Moessingen beschmiert © IGMG, bearbeitet by iQ Am Donnerstag den 25.01.24 wurde die IGMG-Moschee in Mössingen (Baden-Württemberg) Ziel eines mutmaßlich rechtsextremen Übergriffs. Zwei Jugendliche beschmierten die Außenfassade der Moschee mit der Parole “Holocaust the Moslems“ und den rechtsextremen Zahlencodes 14/88 und 1161, sowie einem Hakenkreuz. Die 14 steht für „14 Worte“: „Wir müssen die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern. Die 88 steht für „Heil Hitler“. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/01/25/unbekannte-beschmieren-moschee-mit-rechtsextremen-symbolen/ https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/moschee-moessingen-beschmiert-jugendliche-im-verdacht-100.html
In der Nacht vom 19. auf den 20.01.2024 brachen Unbekannte in die Baustelle einer bosnischen Moschee in Essen ein und verübten einen Brandanschlag. Auf dem Dach der im Bau befindlichen Moschee konnten außerdem drei mal drei Meter große Hakenkreuze entdeckt werden, die im Schnee hinterlassen wurden. Die Polizei nahm vorläufig zwei Verdächtige fest, gegen die wegen des Verdachts von Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt wird. Quellen: https://dzemat-essen.de/ https://www.islamiq.de/2024/01/20/zwei-junge-maenner-versuchen-im-bau-befindliche-moschee-anzuzuenden/
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 01.12.2021 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 19.07.2021 in Burgdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.