Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 29.09.2016 in Wittenberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 23.08.2016 in Hilden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 09.07.2019 wurde die DITIB Zentralmoschee in Köln aufgrund einer Bombendrohung evakuiert. Die Vorsitzenden der Moschee erhielten eine E-Mail, in der mit einem „Großschadensereignis“ bis 11:15 Uhr gedroht wurde. Die Polizei räumte das Gebäude, sperrte die umliegenden Straßen ab, stoppte die Straßenbahn und durchsuchte das Gebäude mit Spürhunden nach Sprengstoff. Gegen 14 Uhr gab die Polizei per Twitter bekannt, dass die Ermittlungen beendet wurden und man nichts Verdächtiges fand. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten aufgenommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 22.04.2015 in Gladbeck zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 26.01.2015 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 29.01.2019 in Ludwigsfelde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.