Laut Angaben der Bunderegierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 22.03.2022 in Regensburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
In Mannheim kam es am 30.06.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert. Einem Phänomenbereich konnte diese Tat jedoch nicht zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) wurde am 06.08.2022 die Imam-Ali-Moschee (IZH) in Hamburg Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Tat wurde unter der Kategorie “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB” registriert und dem Phänomenbereich “Ausländische Ideologie” zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich am 09.12.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee in Hannover. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn wurde am 08.07.2023 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein unbekannter Täter zündete einen Koran an und warf es vor die Moschee. In der Bundestagsdrucksache 20/92662 wurde der Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262 https://www.ditib-ads.de/Links/Pressannouncement?page=0
In Bad Tölz kam es am 18.08.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie “ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262