Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 04.11.2016 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 30.10.2016 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 09.08.2016 in Rotenburg zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 04.09.2016 in Zwickau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.