Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 08.10.2015 in Crailsheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Am 17.08.2014 wurde die Möllner Fatih Sultan Moschee (DITIB) seitens Unbekannten angegriffen. Die Täter schleuderten einen Beutel mit stinkenden Substanzen gegen die Tür der Moschee. Zuvor urinierten Unbekannte vor der Tür der Moschee. Ein politisch motivieren Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 28.06.2015 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.05.2015 in Attendorn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 09.02.2017 in Göttingen zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 30a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 05.06.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.