Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 27.10.2015 in Mutterstadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 27.08.2015 in Offenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.07.2015 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 19.01.2015 in Neumünster am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 13.07.2015 in Peine zu einer islamfeindlichen Straftat auf eineMoschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaft“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 04.10.2014 wurde die Mevlana Gemeinde in Delmenhorst (Islamrat/IGMG/Schura) Ziel einer Islamfeindlichen Tat. In der Nacht zu Samstag wurde ein abgetrennter Wildschweinkopf vor der Mevlana Moschee abgelegt. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle