Am 12.07.2020 wurde an einem Fenster des islamischen Kulturzentrums in Greifswald ein abgetrennter Schweinekopf aufgefunden. Nach Angaben des Vereins habe der Schweinekopf bereits in der Nacht zu Sonntag gegen 3.30 Uhr am Fenster gelegen und soll noch warm gewesen sein. Gläubige die ihr Gebet verrichteten, seien darauf aufmerksam geworden. Hinweise auf Tatverdächtige gebe es noch keine. Laut Polizeiinspektion sei eine Anzeige wegen des Verdachts der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB) aufgenommen worden. Die weiteren Ermittlungen übernimmt der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Anklam. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 10.09.2019 in Cottbus zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 28.08.2019 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 15.07.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 08.07.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 26.06.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.