Die Fatih Moschee (IGMG) in Bremen erhielt einen Drohbrief am 31.08.2023. Der Brief enthielt folgende Aufschrift: “Ich drohe hiermit, euch alle in die Luft zu sprengen, weil ich alle Ausländer hasse. Dieses ist ernst zu nehmen.“ Die Ermittlungen wurden aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache wurde die Tat unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quellen: https://www.islamiq.de/2023/09/01/ich-sprenge-euch-alle-in-die-luft-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief/ Drucksache 20/9262 (bundestag.de)

Am 23.11.2023 wurde die Osman Gazi Moschee (DITIB) in Berlin Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Diese erhielt einen Umschlag mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Eine Nachricht des Absenders auf Türkisch mit einer Hassbotschaft bezüglich des Koran war ebenfalls vorhanden. Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)

Die Fatih Moschee (IFB) in Bremen wurde am 16.05.2023 Opfer eines islamfeindlichen Angriffs. Am Eingangstor der Moschee wurde eine Jesus-Skulptur hinterlegt, an der ein Zettel mit der Aufschrift „Mohammed“ angebracht wurde. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/16/jesus-skulptur-vor-moschee-hinterlegt/
Die DITIB-Moschee in Göttingen erhielt am 18.05.2023 einen islamfeindlichen Drohbrief mit dem Absender „NSU 2.0“ und dem Text „Kill all Islam“ und „Der Deutsche wird es euch Türken noch richtig zeigen“, sowie einem Hakenkreuz. Die Oberbürgermeisterin Göttingens Petra Broistedt (SPD) soll ihre Solidarität mit der betroffenen Moschee verkündet haben. Die Polizei wurde benachrichtigt und die Ermittlungen wurden aufgenommen. Quellen: https://www.islamiq.de/2023/05/25/kill-all-islam-moschee-erhaelt-erneut-einen-islamfeindlichen-drohbrief/ „NSU 2.0“: Islamische Gemeinde wird erneut bedroht | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen – Studio Braunschweig
Am 22.09.2023 kam es in Darmstadt laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262

Am 28.01.2023 kam es vor der Fatih Moschee (DITIB) in Flensburg zu einem islamfeindlichen Vorfall. Eine Anwohnerin bedrohte Kinder, die sich während ihrer Pause vom Islamunterricht vor der Moschee aufhielten mit einem Messer. Laut Zeugenaussagen habe die Frau versucht, einige Schülerinnen in ihr Haus zu locken. Als diese dem nicht nachkämen, beschimpfte und bedrohte sie sie rassistisch und islamfeindlich. Die Frau habe dabei zudem ein Messer in Richtung der Mädchen gezeigt. Dieser Vorfall wurde in der Bundestagsdrucksache 20/6790 unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „rechts“ ...