Am 27.01.2019 musste die Fatih-Moschee in Mülheim (DITIB) nach einer anonymen Bombendrohung evakuiert werden. Ein Unbekannter rief gegen 19:40 Uhr die Moschee an und teilte mit, dass eine Bombe explodieren werde. Die Moschee wurde evakuiert und die Polizei suchte mit Spürhunden nach dem Sprengkörper. Die Suche blieb jedoch erfolglos. Die Polizei stellte kurz darauf das Handy eines 33-Jährigen sicher, von dem aus der Drohanruf geführt worden war. Der Mann wurde festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 19/10570 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § ...
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 09.06.2017 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 05.12.2016 in Stuhr zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 19.04.2016 in Syke zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.