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Angriff auf eine Moschee/Religionsstätte in Windhagen

Veröffentlicht am 02/05/2019 Dokumentationsnummer: RP20170702NR

Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 02.07.2017 in Windhagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Rheinland-Pfalz
Ort Windhagen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes -
Datum des Angriffes 02.07.2017
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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