Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 18.06.2014 in Braunschweig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter dem Delikt „Diebstahl unter erschwerenden Umständen in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von sonstigen Sachen“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf