Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 08.09.2016 in Eberswalde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 16.09.2026 wurde die Mevlana Moschee in Rastatt erneut Ziel eines Angriffs. Bislang unbekannte Täter beschmierten eine Säule auf dem Außengelände der Moschee mit Fäkalien. Die Gemeinde hat Anzeige erstattet. Quelle (türkischsprachig)
Am 16.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Kassel zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)