Am 29.08.2016, in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, wurde die Eingangstür der Fatih Moschee in der Parchimer Kleinstadt von Unbekannten zugemauert.
Die rund ein Meter hohe Mauer beklebten die Täter mit Zetteln, auf denen beleidigende und rassistische Parolen standen. Zur Tatzeit befand sich niemand im Gebäude. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen. Die Moschee wurde innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal zum Ziel eines Angriffes
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf