Unbekannte brachen in der Nacht vom 25.11 auf den 26.11.2024 in die Bielefelder Vatan Moschee ein. Die Einbrecher haben dabei mehrere Türen der Moschee beschädigt. Der Gesamtschaden samt des entwendeten Geldes liegen im unteren vierstelligen Bereich. Von einem fremden- oder islamfeindlichen Motiv wird derzeit noch nicht ausgegangen. Die Ermittlungen der Polizei laufen.
Quelle: Einbruch in Bielefelder Moschee
In Rostock kam es am 24.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 24.01.2025 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf