Im Januar 2024 erhielt die Selimiye Moschee in Dinslaken einen islamfeindlichen Brief mit verleumderischen und rassistischen Inhalten.
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In Essen kam es am 11.02.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 15.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Hockenheim zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)