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Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Legde/ Quitzöbel

Veröffentlicht am 05/12/2020 Dokumentationsnummer: BB20200703PR

Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 03.07.2020 in Legde/ Quitzöbel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Brandenburg
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 03.07.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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