Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 03.07.2020 in Legde/ Quitzöbel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international