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Volksverhetzung in Wenden

Veröffentlicht am 19/10/2020 Dokumentationsnummer: NW20200223OE

Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 23.02.2020 in Wenden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Wenden
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Volksverhetzung
Datum des Angriffes 23.02.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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