Am 31.01.2020 wurden erneut die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Es entstand auch dabei ein Sachschaden. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Dieser hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.
Der Tatverdächtige hatte einige Tage zuvor die Scheiben der arabischen Moschee und die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen.
Die Moscheeangriffe in Ulm wurden erst durch eine gemeinsame Erklärung des „Ulmer Rates der Religionen“ bekannt.
In Zapfendorf kam es am 14.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 24.01.2025 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf