Die DITIB Zentralmoschee in Dortmund erhielt am 05.11.2019 einen Drohbrief. In dem Brief war ein Bild abgebildet, welches im Feuer verbrennende Menschen zeigt. Darauf stand: „Wer für Krieg betet, soll nicht weinen, wenn er brennt!“. Die Polizei hat die Ermittlungen übernommen.
Quelle: DITIB
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf