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Am 28.08.2015 wurde auf die VIKZ-Moschee in Hagen ein Brandanschlag verübt. Eine Person betrat am Morgen den Gebetsraum und zündete Schulungshefte an. Der Jugendwart der Moschee entdeckte den Brand und löscht ihn mit Wasser. So verhinderte er ein Ausbreiten des Feuers auf weitere Teile der Moschee.
Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf