Am 13.05.2017 wollten Unbekannte einen Anschlag mittels Pyrotechnik auf den Gebetsraum des Vereines „Haus der Weisheit e. V.“ in Zwickau West verüben.
Die unbekannten Täter brachten Pyrotechnik von außen an die Fensterscheibe des Gebetsraumes an. Diese wurde jedoch nicht gezündet. Am selben Tag wurde eine Bombe an einen „Döner Imbiss“ angebracht, die auch explodierte . Ein Sachschaden entstand, es wurde niemand verletzt. Beide Vorfälle fanden am Lutherviertel in Zwickau West, statt. Das für extremistische Straftaten zuständige Operative Abwehrzentrum (OAZ) ermittelte wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Islamfeindlichkeit wurde nicht als Tatmotiv aufgenommen. Ob zwischen den beiden Fällen ein Zusammenhang vorlag oder eine politische Motivation zu Grunde lag, war Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd