Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 06.05.2021 in Nürnberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 28.04.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 15.02.2021 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 24.07.2021 wurde die Imam Ali Moschee in Hamburg Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter warfen Beutel mit roter Farbe auf den Eingangsbereich der sog. Blauen Moschee. Außerdem wurden Teile der Außenfassade mit roten Farbklecksen beschmiert und auf den Treppen zum Eingang arabische Schriftzüge aufgesprüht. Diese lauteten übersetzt unter anderem „Die Bewegung von Blut und Wasser“ sowie „Der persische Monat geht weiter“. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. In der Bundestagsdrucksache 20/182 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle

Am 06.06.2021 wurde die DITIB Moschee in Konstanz Ziel von Schmierereien. Zwei unbekannte Täter beschmierten die Außenwand der Moschee mit „YPG-Parolen“. Die Tat ist auf den Aufzeichnungen der Überwachungskamera der Moschee zu sehen. Die Polizei wurde verständigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/29988 kam es am 21.12.2020 in Erlangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.