Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 12.06.2020 in Menden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 16.06.2020 in Merseburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 18.06.2020 in Frankfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 19.06.2020 in Herdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 15.10.2020 gegen 02:15 Uhr wurde ein Brandanschlag auf die DITIB Ulu Moschee in Itzehoe verübt. Unbekannte Personen setzen die Blätter, welche an der Außentür ausgehangen waren, mit einem Feuerzeug in Brand. Auf den Blättern waren Regeln zu den Corona-Schutzmaßnahmen abgebildet. Der Brand weitete sich nicht aus. Die Außentür und die davor liegende Matte wurden beschädigt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Ulu Moschee war auch schon vor zwei Jahren Ziel eines Angriffs. Am 11.03.2018 wurden die Fenster der Moschee eingeschlagen.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 20.06.2020 in Bad Tölz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.