Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 25.02.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 19.02.2020 in Bremen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 15.01.2020 in Bochum zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung, § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 03.01.2020 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 01.01.2020 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 27.06.2020 wurde ein Mann in Herdorf wegen Beschimpfung von Religionsgesellschaften festgenommen. Die Stadt Herdorf hatte der DITIB Zentralmoschee Herdorf die Erlaubnis für den öffentlichen Gebetsrufe erteilt. Der Mann hatte wochenlang während der Gebetsrufe mit einem Kochlöffel auf einen Topf geschlagen, um den Gebetsruf zu stören und um zu protestieren. Als die Gemeinde die Polizei alarmierte, wurde der Mann festgenommen. Am 19.06.2020 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Herdorf einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Quelle: DITIB