Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 01.07.2016 in Lahr/Schwarzwald zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/10322 (bundestag.de)
Am 02.07.2016 kam es zu einem Brandanschlag auf die Bochumer Moschee. Der Anschlag ereignete sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 23.00 und 00.30 Uhr. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen, da einen rassistischen Hintergrund nicht ausgeschlossen wurde. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde ein Tatverdächtiger gefasst. Bei dem Brandstifter handelte es sich um einen 58-jährigen Mann. Dieser habe gegen 23.30 Uhr Toilettenpapier in das auf Kippe stehende Küchenfenster gestopft und es angezündet. Das Feuer erlosch von selbst und richtete kleinere Schäden an. Das Amtsgericht verurteilte den Täter zu ...
Die Albukhary Moschee des Islamischen Vereins Konz e. V. wurde am 31.07.2016 Ziel eines Angriffs. Gegen 23.05 Uhr wurde die in der Konzer Brunostraße bestehende Moschee von Unbekannten mit Steinen attackiert. Es kam zu einem Sachschaden in Höhe von ca. 1000 Euro, da Fenster, Fassade und Türen beschädigt wurden. Ein islamfeindlicher Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen übernahm deshalb das Kommissariat für politisch motivierte Kriminalität des Polizeipräsidiums Trier. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 23.07.2016 in Baar-Ebenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/10322 (bundestag.de)
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 15.07.2016 in Salzgitter zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/10322 (bundestag.de)
In der Nacht zum Freitag, 14.06.2016, wurde die Moschee der Islamischen Gemeinschaft der Bosniaken „Saraj-Bosna“ in Osnabrück Ziel eines Angriffes. Dabei wurden die Scheiben der Moschee eingeschlagen und die Fassaden mit beleidigenden Schriftzügen beschmiert. Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen ermitteln. Dieser hatte seine Initialen auf der Fassade hinterlassen. Dieser habe, so erklärte die Polizei, eine psychische Erkrankung und sei bereits in Behandlung. Daher gehe die Polizei auch nicht von einer rechtsmotivierten Tat „im eigentlichen Sinne“ aus. Quelle