Auch die Zentralmoschee der DITIB in Hannover wurde am 09.12.2025 zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter besprühten die Fassade der Moschee mit Schriftzügen wie „IDF“ und „Israel“. Gemeindemitglieder fanden die Parolen zur Mittagsgebetszeit auf. Derzeit liegen der Polizei keine Angaben zu den Tätern vor. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheen in Hannover mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
In Berlin kam es am 10.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 (erneut) zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Berlin kam es am 10.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Hamburg kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 21.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Bramsche kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 24.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705
In Neuhofen kam es am 03.04.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705