Laut Angaben der Bunderegierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 29.03.2022 Barnstorf zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Die DITIB Moschee in Hürth erhielt am 23.03.2022 einen Drohbrief mit islamfeindlichem Inhalt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 13.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Osnabrück. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
Am 08.04.2022 erhielt die DITIB Zentralmosche in Duisburg-Marxloh einen islamfeindlichen Droh- und Schmähbrief. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/184 DITIB ADS – Bericht 2022
In Dortmund kam es am 14.04.2022 nach Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Sultan Ahmet Moschee Dorsfeld (DITIB). Die Moschee erhielt einen Drohbrief. Der Vorfall wurde der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989 „Wir machen eure Moschee kaputt“ – Dortmunder Gemeinde erhält Drohbrief mit Hakenkreuzen
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 14.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989