Im Raum der Stille der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) wurde randaliert. Der Raum wurde überwiegend von muslimischen Student: innen zum Beten genutzt und alles, was auf den Islam hindeutet, wie Bücher, Bilder etc., wurden von unbekannten stark beschädigt. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/07/unbekannte-verwuesten-gebetsraum-einer-hochschule/
Unbekannte beschmierten die Al-Rahma Moschee in Stendal (Sachsen-Anhalt) mit einem rechtsextremen Hakenkreuz und dem Schriftzug „AFD“. Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/hakenkreuze-moschee-kritik-linke-102.html
Die Muradiye Mosche (DITIB) erhielt am 23.11.2023 einen Umschlag mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Eine Nachricht des Absenders auf Türkisch mit einer Hassbotschaft bezüglich des Koran war ebenfalls vorhanden. Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
In der Nacht am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte setzten das Restaurant der Moschee mit Molotowcocktails in Brand. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannte verüben Brandanschlag auf eine Moschee – IslamiQ
In Dortmund wurde die Sultan Ahmet Moschee (DITIB) Ziel eines rechtsradikalen Angriffs. Am 01.02.2022 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee mit einem 40 x 40 cm großen Hakenkreuz. Am 22. Januar 2022 soll es eine ähnliche Tat gegeben haben, welche jedoch nicht angezeigt worden sein soll. In der Bundestagsdrucksache 20/1939 wurde der Vorfall unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Moschee mit rechtsradikalen Symbolen beschmiert – IslamiQ Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 13.02.2022 in Recklinghausen zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ registriert. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)