Am 25.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee in München. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Leonberg kam es am 16.02.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf

Die Zentralmoschee der IGMG in Hannover wurde in der Nacht zum 09.12.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter besprühten die Fassade der Moschee mit Schriftzügen wie „IDF“ und „Israel“. Gemeindemitglieder bemerkten die Schmierereien, als sie zum Mittagsgebet eintrafen. Die Gemeinde hat eine Anzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheen in Hannover mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
Auch die Zentralmoschee der DITIB in Hannover wurde am 09.12.2025 zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter besprühten die Fassade der Moschee mit Schriftzügen wie „IDF“ und „Israel“. Gemeindemitglieder fanden die Parolen zur Mittagsgebetszeit auf. Derzeit liegen der Polizei keine Angaben zu den Tätern vor. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheen in Hannover mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
In Berlin kam es am 10.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 (erneut) zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Berlin kam es am 10.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf