Am 12.09.2024 erhielt die DITIB Moschee in Göttingen einen Brief mit rechtsextremen Inhalten (u.a. Hakenkreuze). Es handelt sich hier laut Polizei um einen bekannten Täter, der schon mehrmals Briefe dieser Art geschrieben haben soll. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Quelle: Presseportal
In Greifswald kam es am 29.01.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am Abend des 09.06.2024 wurde der Bildungs- und Integrationsverein Bottrop Welheim Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten den Zaun des Geländes, in dem sich die Moschee des Vereins befindet, mit islamfeindlichen Parolen und einem Hakenkreuz. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: bottroper-zeitung.de
In Münster kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln §145 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 30.10.2023 kam es in Köln laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die Heidelberger DITIB-Moschee erhielt am Morgen des 01.06.2024 fünf Drohungen über das soziale Netzwerk Facebook und per E-Mail. Laut dem Gemeindesekretär Halil Aydin schrieben Rechtsextremisten, dass sie bewaffnet seien und die Gemeinde im Auge behalten würden. Fremdenfeindliche Aussagen wie „Warum bleibt ihr nicht in euren Ländern?“ waren auch in den Nachrichten an die Gemeinde enthalten. Die Gemeinde stehe diesbezüglich im Kontakt mit der Polizei. Quelle: https://www.rnz.de