
Die Kölner Zentralmoschee erhielt am Freitag, den 24.01.2025 eine Bombendrohung per E-Mail, welche gegen 13:30 Uhr hätte stattfinden sollen. Die Polizei verstärkte daraufhin ihre Präsenz an der Moschee mit mehreren Streifenwagen, besonders während des Freitagsgebets. Geräumt wurde das Gebäude nicht. Der Staatschutz ermittelt die Hintergründe der Tat. Quelle: Polizei in Köln erhöht Präsenz: Bombendrohung gegen Moschee – Rundschau Online

In der Nacht zum Samstag, den 18.01.2025 brachen unbekannte Täter in die DITIB Moschee in Bensheim ein. Diese drangen durch eine Tür ins Gebäude ein und durchbrachen daraufhin mehrere Bürotüren. Die Täter entwendeten Bargeld aus den Büros und verursachten zudem einen Sachschaden von mehreren hundert Euro. Die Ermittlungen des Polizeikommissariats Heppenheim laufen. Quelle: Einbruch in Moschee in Bensheim – Zeugen gesucht
In Hannover kam es am 20.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Unbekannte Täter drangen zwischen dem 08.10. und 18.10 in die Lagerräume der DITIB Moschee in Meinerzhagen ein. Die Täter beschädigten mehrere Fenster, eine Tür sowie Gegenstände, die in den Räumen gelagert wurden. Eine Entwendung konnte bisher nicht festgestellt werden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: POL-MK: Einbruch in Lagerräume einer Moschee | Presseportal
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 wurde eine Moschee in Düsseldorf am 11.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
In Frankfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 am 18.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575