Am 14.04.2023 kam es laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom Bundestag auch in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 04.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 07.05.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 15.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Garmisch-Partenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Unbekannte beschmierten die Außenfassade der DITIB-Moschee in Bad Bentheim am Abend des 20.05.2023 mit politischen Parolen, wie „APO“ und „PKK“. Es entstand ein Schaden in Höhe von mehreren hundert Euro an der Wand. Der Fall deute auf eine politisch motivierte Tat (Ausländische Ideologie) hin, so die Pressestelle der Polizei Lingen. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: Moschee in Niedersachsen mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
Am 30.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Offenbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262