Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Am 16.09.2026 wurde die Mevlana Moschee in Rastatt erneut Ziel eines Angriffs. Bislang unbekannte Täter beschmierten eine Säule auf dem Außengelände der Moschee mit Fäkalien. Die Gemeinde hat Anzeige erstattet. Quelle (türkischsprachig)
Am 16.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Kassel zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)