Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)

Am 16.10.2022 gingen bei der DITIB Zentralmoschee in Köln ein digitaler Brief mit islamfeindlichen Inhalten. Die unbekannten Absender: innen äußern sich darin abwertend gegenüber dem Islam und die Muslime in Deutschland. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022 S. 17
In Rosenheim kam es am 30.09.2025, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf