Was verstehen wir unter einem Moscheeangriff?
Unter einem Moscheeangriff erfassen wir alle Angriffe auf Einrichtungen, die von Muslimen zu religiösen Zwecken genutzt werden oder von denen der/die Täter eine solche Nutzung annehmen. Hierzu gehören auch Räumlichkeiten, Gegenstände oder Veranstaltungen, die in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang zu einer solchen Einrichtung stehen (Bibliotheken, Veranstaltungsräume, Wohneinheiten, Jugendeinrichtungen, Vereinsfahrzeuge, Mülltonnen, Aktivitäten unter freiem Himmel u. Ä.).
Auch Drohbriefe oder gar Bombendrohungen werten wir als „Angriff“. Bedrohungen jeglicher Art sind vom Gesetzgeber als „Gefährdungsdelikt“ kategorisiert und gelten als Straftaten, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.
Symbolfoto Unbekannte Täter haben die Anadolu Moschee in Wickede am 18.02.2025 mit Steinen beworfen. Das Fenster an der Eingangstür wurde dabei eingeschlagen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Meldungen|| DITIB ADS
Die Neue Moschee (DITIB) in Berlin-Neukölln wurde am 01.03.20255 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Am Samstagabend fand der Moscheevorstand einen mehrseitigen Brief und einen USB-Stick im Briefkasten, welcher Karikaturen und Aufrufe zur Gewalt gegen Muslime enthielt. Die Polizei ermittelt. Quelle: Karikaturen und Aufruf zu Gewalt: Neuköllner Moschee erhält muslimfeindliche Drohungen