Was verstehen wir unter einem Moscheeangriff?
Unter einem Moscheeangriff erfassen wir alle Angriffe auf Einrichtungen, die von Muslimen zu religiösen Zwecken genutzt werden oder von denen der/die Täter eine solche Nutzung annehmen. Hierzu gehören auch Räumlichkeiten, Gegenstände oder Veranstaltungen, die in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang zu einer solchen Einrichtung stehen (Bibliotheken, Veranstaltungsräume, Wohneinheiten, Jugendeinrichtungen, Vereinsfahrzeuge, Mülltonnen, Aktivitäten unter freiem Himmel u. Ä.).
Auch Drohbriefe oder gar Bombendrohungen werten wir als „Angriff“. Bedrohungen jeglicher Art sind vom Gesetzgeber als „Gefährdungsdelikt“ kategorisiert und gelten als Straftaten, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.
Der Bedir Kulturverein in Bendorf wurde am Abend des 06.05.2025 Ziel eines Angriffs. Eine Person betrat die Moschee, in der sich zum Tatzeitpunkt wenige Besucher befanden, mit zwei Messern. Moscheebesucher konnten die Person zum Ablegen der Messer überzeugen, woraufhin diese anschließend vor dem Gebäude von der Polizei festgenommen werden konnte. Es gab keine Verletzten. Zum jetzigen Zeitpunkt schließt die Polizei eine religiöse oder extremistische Motivation aus. Die Kriminaldirektion Koblenz ermittelt weiterhin. POL-PPKO: Bendorf – Polizeieinsatz in der Moschee Bendorf | Presseportal
In Werl beschmierten Unbekannte die Straße, in direkter Nähe zur örtlichen DITIB Moschee, mit einem Hakenkreuz. Während einer Streife entdeckten die Polizeibeamten die Schmiererei. Daraufhin machten sie das Hakenkreuz mit Sprühkreide unkenntlich. Weitere Hintergründe hat die Polizei bislang nicht bekannt gegeben. Eine Anfrage von Brandeilig liegt vor. Der Staatsschutz Dortmund ermittelt noch. Quelle: https://www.soester-anzeiger.de