Am 04.03.2019 kam es zu einer Sachbeschädigung an der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Unbekannte Täter schlugen gegen 14:00 Uhr drei Scheiben der Fatih Moschee ein. Während des Angriffs hielt sich niemand in der Moschee auf. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: DITIB
Am 16.08.2019 erhielt die Grüne-Moschee in Bretten einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Das zweiseitige Schreiben enthielt islamfeindliche Aussagen. Quelle:Fair

Am 10.12.2019 wurde die Osman Gazi Moschee (Islamrat/IGMG) in Ulm erneut Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten den Gebetsraum der Moschee mit einer klebrigen Masse, die aus Koranseiten und Wasser bestand. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Am 19.03.2018 kam es zu einem Brandanschlag auf die Moschee in Ulm. Quelle

Die Yavuz Sultan Selim Moschee (DITIB) in Mannheim erhielt am 05.12.2019 erneut eine Bombendrohung. Die Drohung ging um 09:30 Uhr per Email bei der Gemeinde ein. Die herbei gerufene Polizei räumte daraufhin das Moscheegebäude und sperrte die umliegenden Straßen ab. Anschließend durchsuchte die Polizei die Moschee unter Einsatz eines Spürhundes, der jedoch keinen Sprengstoff aufspüren konnte. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Dies ist die zweite Bombendrohung gegenüber der Moschee in ...

Die Sehitlik Moschee in Berlin (DITIB) erhielt am 25.11.2019 eine Bombendrohung. Die Drohung ging um 08:01 Uhr bei der Gemeinde ein, die E-Mail war unterzeichnet mit „Combat 18“. Dies ist die zweite Bombendrohung gegenüber der Moschee in diesem Jahr. Am 13.09.2019 erhielt sie schon mal eine Bombendrohung. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.

Am 22.11.2019 kam es zu einem Angriff auf das Marwa Elsherbiny Kultur- und Bildungszentrum in Dresden. Unbekannte Täter warfen in der Nacht zwei Gläser mit roter Lackfarbe gegen die Außenfassade der Moschee. Der Staatsschutz hat die Ermittlung aufgenommen. Es wird ein politischer Hintergrund vermutet. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle