Am 05.10.2022 beschmierte ein 34-jähriger Mann in Berlin-Tempelhof eine Moschee mit Farbe. Der Mann sprühte die Worte „Tod dem Chamenei“ auf Arabisch mit einen ungefähr 0,5 × 2 Meter großen Schriftzug an die Außenfassade der Moschee. Als die Polizei bei der Moschee eintraf, war der Mann noch am Tatort. Seine Personalien wurden aufgenommen. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er entlassen. Der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz ermittelt nun in dem Fall. Moschee mit Parole beschmiert – IslamiQ
Ein 39-Jähriger brach am 01.11.2022 in eine Bremer Moschee ein und entwendete Bargeld. Zeugen berichteten, dass der Einbrecher über einen Zaun kletterte und durch ein Fenster in den Gebetsraum der Moschee eindrang. Die Zeugen konnten den Eindringling bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Der 39-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Das Diebesgut wurde als Beweismittel sichergestellt. Unbekannte brechen in Moscheen ein und entwenden Spenden – IslamiQ
In der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden kam es am 18.04.2023 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei der ein Mann einen Koran in der Moschee anzündete. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Vorfall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf Foto: dpa
Am 07.07.2023 wurde die Süleymaniye Moschee (DITIB) in Dormagen Ziel eines Angriffs. Der Täter habe sich den Gemeindemitgliedern gegenüber rassistisch und türkenfeindlich geäußert und anschließend Reifen angezündet, die er selber mitgebracht habe. Die Polizei sei benachrichtigt und der Täter gefasst worden. Quelle: Mann setzt Reifen vor Moschee in Brand – IslamiQ
Die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn wurde am 08.07.2023 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein unbekannter Täter zündete einen Koran an und warf es vor die Moschee. In der Bundestagsdrucksache 20/92662 wurde der Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262 https://www.ditib-ads.de/Links/Pressannouncement?page=0
Am 09.05.2023 kam es erneut zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Ein Mann versuchte die Moschee mit Benzin anzuzünden. Hierfür setzte er ein Regal mit einer brennbaren Flüssigkeit in Brand, wobei das Feuer von einem Gemeindemitglied gelöscht werden konnte. Nach misslungener Brandstiftung der Moschee wurde der 34-jährige polizeibekannte Mann, welcher für den Fall am 18.04.2023 ebenfalls verantwortlich war, in seiner Wohnung festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „schwere Brandstiftung §306a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ registriert. ...