Der Bedir Kulturverein in Bendorf wurde am Abend des 06.05.2025 Ziel eines Angriffs. Eine Person betrat die Moschee, in der sich zum Tatzeitpunkt wenige Besucher befanden, mit zwei Messern. Moscheebesucher konnten die Person zum Ablegen der Messer überzeugen, woraufhin diese anschließend vor dem Gebäude von der Polizei festgenommen werden konnte. Es gab keine Verletzten. Zum jetzigen Zeitpunkt schließt die Polizei eine religiöse oder extremistische Motivation aus. Die Kriminaldirektion Koblenz ermittelt weiterhin. POL-PPKO: Bendorf – Polizeieinsatz in der Moschee Bendorf | Presseportal
Am 08.11.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Göttingen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Eine Kölner Moschee wurde am 08.04.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Fassade der Moschee mit beleidigenden Schriftzügen. Die Polizei ermittelt. Quelle: Betroffene Moscheegemeinde
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 05.06.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Kaiserslautern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
In Dresden wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 06.06.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 19.09.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Witten. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898