Am 03.07.19 wurde die Moschee des Islamische-Kulturvereins (DITIB) in Schleswig Ziel eines Angriffs. Unbekannte zerrissen Ausgaben des Korans und verteilten diese in der Toilette. Zudem beschädigten sie die Waschbecken und hinterließen Schmierereien, dessen Inhalte die Polizei nicht bekannt gab. Das Kommissariat 5 hat die Ermittlung aufgenommen. Die Polizei nahm am 10.09.2019 einen 34-Jährigen fest, nachdem die Schleswiger Moschee erneut beschädigt wurde. Das Tatmotiv ist noch unklar. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle
Bei einem Angriff auf die Fatih Camiine-Moschee in Dresden wurden am Montagnachmittag (03.06.201) drei Scheiben durch Steinwürfe beschädigt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 Euro. Einen Tag später wurde auch ein Dönerimbiss, welches zwei Kilometer von der Moschee entfernt liegt, mit Steinen beworfen. Die Ermittlungen führte das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ). Einen Tag nach Angriff nahm die Polizei einen Tatverdächtigen, einen 30 Jahre alten Tunesier, fest. Nunmehr gehen die Ermittler davon aus, dass den Taten keine politische Motivation zugrunde liegt. Quelle
Am 11.05.2019 wurde eine Moschee in Lollar angegriffen. Ein Mann trat eine Türscheibe einer türkischen Moschee ein. Die nachfolgenden Ermittlungen führten zu einem 16-jährigen Jugendlichen aus dem Gießener Landkreis. Die Polizei durchsuchte daraufhin seine Wohnung, stellte Beweismittel sicher und nahm ihn im Anschluss fest. Der Verdächtige räumte die Tat ein. Ein gegen die Moschee gerichtetes Motiv sei, so die Polizei, nach den bisherigen Ermittlungen nicht erkennbar. Ein Überwachungsvideo, welches #brandeilig vorliegt, zeigt wie sich der Täter vor seinem Angriff auf die Moschee eine Maske umbindet. Der Tatverdächtige ist inzwischen wieder ...
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 22.04.2015 in Gladbeck zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Am 14.04.2015 wurde die Wittener Sultan-Ahmet-Moschee in Brand gesetzt. Bei dem Täter, der drei Tage nach dem Brand gefasst wurde, handelte es sich um einen 26-Jährigen. Auf den Videoaufnahmen einer Tankstelle war zu sehen, wie er auffällig einen roten Benzinkanister befüllte. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung erlassen. Zu seinem Tatmotiv äußerte er sich nicht. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 31.03.2019 in Balingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.