In Frankfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 am 12.07.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
In Aachen kam es am 21.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 01.01.2024 kam es in Neuss laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 04.08.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 in Fürth zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 08.08.2023 erhielt die Frankfurter Zentralmoschee der DITIB einen fünfseitigen Drohbrief mit Beleidigungen und Gewaltfantasien gegen Muslime. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und unter dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Drucksache 20/9262 Moscheen in Hessen erhalten rassistische Drohbriefe – Gemeinden fordern mehr Schutz | hessenschau.de | Gesellschaft
Am 14.09.2023 kam es in Essen laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/9262 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262