
Foto: Moschee in Moessingen beschmiert © IGMG, bearbeitet by iQ Am Donnerstag den 25.01.24 wurde die IGMG-Moschee in Mössingen (Baden-Württemberg) Ziel eines mutmaßlich rechtsextremen Übergriffs. Zwei Jugendliche beschmierten die Außenfassade der Moschee mit der Parole “Holocaust the Moslems“ und den rechtsextremen Zahlencodes 14/88 und 1161, sowie einem Hakenkreuz. Die 14 steht für „14 Worte“: „Wir müssen die Existenz unseres Volkes und eine Zukunft für weiße Kinder sichern. Die 88 steht für „Heil Hitler“. In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich ...

In der Nacht vom 19. auf den 20.01.2024 brachen Unbekannte in die Baustelle einer bosnischen Moschee in Essen ein und verübten einen Brandanschlag. Auf dem Dach der im Bau befindlichen Moschee konnten außerdem drei mal drei Meter große Hakenkreuze entdeckt werden, die im Schnee hinterlassen wurden. Die Polizei nahm vorläufig zwei Verdächtige fest. Gegen diese wird wegen des Verdachts von Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. ...
Die Mevlana Moschee (IGMG) in Barnstorf wurde am 26.04.2023 Opfer einer islamfeindlichen Straftat. Diese erhielt ein Drohschreiben, welche mit dem Kürzel NSU 2.0 signiert wurde. Der Brief enthält Aufschriften wie „Kill Islam, Türken raus“ und ein Hakenkreuz. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quellen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf https://www.islamiq.de/2023/04/27/kill-islam-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief/
Am 07.05.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 15.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Garmisch-Partenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de
Die DITIB-Moschee in Velbert erhielt am 25.05.2023 einen Drohbrief mit dem Absender „NSU 2.0“. Der Brief enthielt die Aufschrift „Kill all Islam – Dauert nicht mehr lange“, sowie ein Hakenkreuz. Am 18.05.2023 erhielt eine Moschee in Göttingen einen identischen Brief. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/27/weitere-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief-mit-nsu-2-0/