Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 17.09.2017 in Bautzen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 20.09.2017 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gefährliche Körperverletzung§ 224 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 03.04.2017 in Marktoberdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 17.03.2017 in Notzingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 22.04.2015 in Gladbeck zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 26.06.2015 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.