Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.05.2015 in Attendorn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 27.05.2015 in Lehrte zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 20.05.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 23.03.2015 in Dormagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/5685 kam es am 22.02.2015 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/4776 kam es am 18.02.2015 in Bielefeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Gemeinde bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.