Am 01.01.2024 kam es in Neuss laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
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