In Goslar kam es am 07.11.2023 zu einem Angriff auf die El-Aksa Moschee (IGMG). Die Glasscheibe der Eingangstür der Moschee wurde zerschlagen, woraufhin der Täter eingebrochen ist, was auf den Aufzeichnungen der Überwachungskamera zu erkennen ist. Dem Bericht der Moschee zufolge, soll der Täter, welcher der Gemeinde bekannt ist, schon vor der Tat mehrmals während den Gebetszeiten negativ aufgefallen sein. Die Moscheegemeinde hat die Polizei über den Fall benachrichtigt, sowie das Beweismaterial übergeben. Quelle: IGMG Goslar – Tatbericht – Liegt Brandeilig vor
Am 28.01.2020 wurden die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Es entstand dabei ein Sachschaden. Der Tatverdächtige hatte ein Tag zuvor die Scheiben der arabischen Moschee in Ulm eingeschlagen. Quelle
Am 27.01.2020 wurden die Scheiben der arabischen Moschee in Ulm eingeschlagen. Dabei entstand ein Sachschaden. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen. Der Tatverdächtige hat sich zum Sachverhalt bislang nicht geäußert. Quelle
Am 31.01.2020 wurden erneut die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Es entstand auch dabei ein Sachschaden. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden. Dieser hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Der Tatverdächtige hatte einige Tage zuvor die Scheiben der arabischen Moschee und die Scheiben des Islamischen Kultur Centers in Ulm eingeschlagen. Die Moscheeangriffe in Ulm wurden erst durch eine gemeinsame Erklärung des „Ulmer Rates der Religionen“ bekannt. Quelle
Am 28.06.2014 wurde die Bait-ul-Aleem Gemeinde in Würzburg seitens Unbekannten angegriffen. Die Fenster der Moschee wurden eingeschlagen. Dieser verursachte ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro. Der Angriff soll zwischen Freitagnachmittag und Samstagabend stattgefunden haben, die Polizei selbst traf gegen 22 Uhr am Tatort an. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, weitere Angaben zum Fall sind nicht bekannt. Quelle
Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 07.04.2014 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Religionsstätte/Moschee. Der Fall wurde unter „Diebstahl unter erschwerenden Umständen von sonstigen Sachen“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität zugeordnet.