In Greifswald kam es am 29.01.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 21.10.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Ibbenbüren. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Aachen kam es am 21.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)

Die Fatih-Moschee in Thannhausen wurde am Samstag, den 16.03.2024 von Unbekannten verwüstet. Diese beschädigten die Moscheeräume samt ihren Möbeln und beschmierten die Wände großflächig mit grüner Farbe, unter anderem mit Symbolen wie einem Davidstern. Die Täter hinterließen zudem vier Messer an verschiedenen Stellen in der Moschee und entwendeten das Geld in der Spenden-Box, welches sie vorher zerbrachen. Jugendliche der Gemeinde bemerkten den Vorfall als sie zum Tarâwîh-Gebet kamen. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Moschee verwüstet: „Angriff auf unser friedliebendes Zusammenleben“ (augsburger-allgemeine.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)

Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 03.10.2022 in Offenburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf die DITIB Zentralmoschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Die unbekannten Täter:innen hinterließen die Nachricht „Das schlimmste Virus heißt Islam – Heute Taqiyya morgen Scharia“. Quelle: Drucksache 20/5771 https://www.islamiq.de/2022/10/04/